Ecology

Kontrolle Angelscheine

!! Kontrollen werden von unseren Vereinsmitgliedern durchgeführt !!

Angeln ist nur mit einem gültigen Erlaubnisschein gestattet.
Erlaubnisscheine werden unter Vorlage eines gültigen Fischereischeines ausgestellt.

Der Inhaber des Angelscheins  hat die Erlaubnis, den Fischfang an den Gewässern des ASV
Kronenburg in der Zeit nach Sonnenaufgang bis vor Sonnenuntergang auszuüben.- Kontrollen der Angler werden durch die Mitglieder des ASV Kronenburg durchgeführt.
- die Angelpapiere sind am Wasser mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollberechtigten
  vorzuzeigen oder zur Einsichtnahme auszuhändigen. (§41 Abs. 1)                                  
- Angelsaison See Hauptstau für Gastangler: 01.01 bis einschließlich. 31. Dezember
- Angelsaison Kyll für Gastangler: einschließlich 16. März bis einschließlich 31. Dezember
- dieser Schein berechtigt nicht zum Befahren privater und öffentlich gesperrter Wege.
- für beim Fischfang verursachte Schäden haftet jeder Fischer selbst.

 

www.asv-kronenburg.de

Der Inhaber des Vereinsausweises ist an den

Gewässerstrecken des ASV Kronenburg kontrollberechtigt.

Dieser Ausweis ist
Eigentum des Vereins und bei Beendigung
der Mitgliedschaft ungültig.
Er ist nicht übertragbar.

Vereinsmitglieder zahlen gegen Vorlage des 
Vereinsausweises jeweils die Hälfte der Angelschein-Gebühren !

Jahresscheine können von Vereinsmitgliedern 
nur beim Vorstand gekauft werden.

Der ASV Kronenburg e.V.